Spenden

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Steuerlich absetzbar

Spenden an politische Parteien sind steuerlich absetzbar. Bis zu einer Höhe von 1.650,- Euro (3.300,- Euro bei Ehepaaren) pro Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1.650,- Euro (3.300,- Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1.650,- Euro (3.300,- Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die Höhe der Steuerersparnis hängt von der Höhe des jeweiligen Einkommens ab.
Eine Spendenquittung stellen wir im 1. Quartal des Folgejahres aus.